Interviewfreigabe in der Schweiz: Rechte, Fristen und zulässige Korrekturen
von belmedia Redaktion Allgemein Arbeitswelt Beruf business24.ch businessaktuell.ch Content Marketing contentmarketing.ch media24.ch Medien nachrichtenticker.ch News Prävention Recht Tipps
Die Freigabe eines Interviews soll sicherstellen, dass veröffentlichte Antworten dem tatsächlich Gesagten entsprechen. Sie gibt der interviewten Person jedoch kein uneingeschränktes Recht, Fragen zu streichen, Aussagen nachträglich umzuschreiben oder die redaktionelle Einordnung zu bestimmen. In der Schweiz bildet die vorgängige Vereinbarung zwischen Redaktion und Gesprächspartner die entscheidende Grundlage für den Umgang mit Autorisierung, Zitaten und Änderungswünschen. Ob ein vollständiges Frage-Antwort-Interview, einzelne Zitate oder ein Hintergrundgespräch geplant sind, muss deshalb möglichst vor der Aufzeichnung geklärt werden. Ebenso wichtig sind realistische Freigabefristen, eine eindeutige Kennzeichnung der vorgelegten Passagen und dokumentierte Absprachen. Rechtliche Vorgaben, berufsethische Regeln und redaktionelle Verantwortung greifen dabei ineinander, sind aber nicht deckungsgleich.
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