Flughafen Zürich legt Pistenverlängerungen öffentlich auf – Baustart ab 2030 möglich
von belmedia Redaktion Allgemein bauenaktuell.ch Betrieb Business business24.ch businessaktuell.ch Dienstleistungen Flug Flugzeug Infrastruktur Magazine Management Mobilität Nachhaltigkeit nachrichtenticker.ch Natur & Naturereignisse News Projekte Regionen Schweiz Schweiz Service Sicherheit Städte Strategie Themen tourismus.ch Transport Unternehmen Verbreitung Verkehr Wirtschaft Zürich
Die beiden Gesuche der Flughafen Zürich AG für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 liegen vom 1. bis zum 30. Juni 2026 öffentlich auf. Damit geht ein zentrales Infrastrukturprojekt für mehr Sicherheit und Pünktlichkeit im Flugbetrieb in die nächste Phase.
Am 3. März 2024 hat die Zürcher Stimmbevölkerung den Pistenverlängerungen zugestimmt. Die geplanten Verlängerungen der Pisten 28 und 32 sind Projekte, die es künftig ermöglichen, die Sicherheitsmarge zu erhöhen und gleichzeitig einen stabileren Betrieb bei unterschiedlichen Wetterlagen und für alle Flugzeugtypen zu gewährleisten.
Ursprünglich gehen die Pistenverlängerungen auf eine umfassende Sicherheitsanalyse aus dem Jahr 2012 zurück. Damals wurden rund 30 Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsmargen identifiziert. Die Verlängerung der beiden Pisten 28 und 32 zählt zu den wichtigsten davon.
Umfangreiche Arbeiten für die Gesuche abgeschlossen
Seit der kantonalen Volksabstimmung hat die Flughafen Zürich AG die Berichte und Pläne für die beiden Plangenehmigungsgesuche umfassend erarbeitet. Die eingereichten Dossiers zeigen die räumliche und technische Ausprägung der Vorhaben sowie deren Umweltauswirkungen im Rahmen der zugehörigen Umweltverträglichkeitsberichte. Konkret umfassen sie die Detailplanung unter anderem der Pisten und Rollwege, der Umlegung der Glatt und der Kantonsstrasse.
Die beiden Pistenverlängerungen unterscheiden sich in ihrer Komplexität und Bauzeit deutlich. Während die Verlängerung der Piste 32 überwiegend innerhalb des bestehenden Flughafenperimeters erfolgt und vergleichsweise geringe bauliche Eingriffe erfordert, ist die Verlängerung der Piste 28 deutlich aufwändiger. Hier sind unter anderem grossflächige Aufschüttungen, die Umlegung der Glatt sowie Anpassungen an der landseitigen Strassen-, Velo-, Fussgänger- und Werkleitungsinfrastruktur notwendig. Während die Bauzeit für die Piste 32 auf rund zwei Jahre angesetzt ist, wird die Verlängerung der Piste 28 inklusive Vorarbeiten rund sieben bis acht Jahre dauern. Der Baustart für die beiden Pistenverlängerungen ist frühestens für 2030 vorgesehen und hängt vom weiteren Verlauf der Bewilligungsverfahren ab.
Betriebliche Vorteile der Pistenverlängerungen
Die Verlängerung der Piste 28 um 400 Meter nach Westen verbessert die Sicherheitsmargen bei Landungen sowie bei Startabbrüchen aufgrund des längeren möglichen Bremsweges. Zudem erhöht sie die wetterbedingte Verfügbarkeit des Ostkonzepts (Landungen von Osten, Starts nach Norden) und trägt zur Reduktion von Verspätungen sowie von Abend- und Nachtlärm bei.
Auf der um 280 Meter nach Norden verlängerten Piste 32 können künftig praktisch alle schweren Langstreckenflugzeuge starten. Dadurch kann v.a. am späten Abend statt auf der Piste 34 direkt auf der Piste 32 beim Dock E gestartet werden, was Pistenkreuzungen verhindert sowie die Sicherheitsmarge und die Pünktlichkeit verbessert. Auf Landungen von Norden auf der Piste 14 hat die Pistenverlängerung keine Auswirkungen. Die Landeschwelle dieser Piste bleibt auch mit Verlängerung unverändert.
Die Glatt kann vollständig offen geführt werden
Aufgrund der Pistenverlängerung 28 muss die Glatt umgelegt werden. Die vertiefte Planung für das Gesuch hat ergeben, dass entgegen früherer Annahmen die Eindolung der Glatt nicht erforderlich sein wird. Der Fluss kann über die gesamte Länge offen geführt werden.
Die Umlegung und Renaturierung der Glatt verlängert den Flusslauf von rund 1 auf rund 1.4 Kilometer und erhöht den Gewässerraum von 3.5 auf 9 Hektaren. Ergänzend entstehen entlang des neuen Flusslaufes rund 4 Hektaren neue Riedwiesen. Dazu wird das Naherholungsgebiet durch neue Wege und eine Brücke für den Langsamverkehr aufgewertet.
Öffentliche Auflage bis Ende Juni 2026
Weil sich durch die Verlängerung der Piste 32 die Startschwelle für Langstreckenflugzeuge um 280 Meter nach Norden verschiebt, muss auch der Sicherheitszonenplan entsprechend angepasst werden. Ein Zonenplan schützt den Luftraum an und um Flughäfen vor neuen Hindernissen (Gebäude, Masten, Windräder, Bäume, Krane etc.).
Die Auflage der Plangenehmigungsunterlagen und des angepassten Sicherheitszonenplans erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben und dauert vom 1. bis zum 30. Juni 2026. Die Projekte sind aktuell auf den entsprechenden Bauperimetern am Flughafen ausgesteckt. An mehreren Stellen sind Informationstafeln aufgestellt.
Quelle: Flughafen Zürich
Bildquelle: Flughafen Zürich
