Teilzeitarbeit mit Verantwortung: 12 Regeln, damit Führung wirklich funktioniert

Teilzeitarbeit in einer verantwortungsvollen Funktion scheitert selten am Pensum allein. Kritisch wird sie, wenn eine Vollzeitrolle unverändert bestehen bleibt, Entscheidungen an freien Tagen auflaufen und Erreichbarkeit stillschweigend zur Dauerpflicht wird. Tragfähig ist das Modell erst, wenn Arbeitsmenge, Befugnisse, Stellvertretung und Informationsfluss zum vereinbarten Pensum passen.

Die Ausgangslage ist für Schweizer Unternehmen relevant: Im zweiten Quartal 2024 arbeiteten 38,7 Prozent der Erwerbstätigen weniger als 90 Prozent und galten damit in der Schweizer Statistik als teilzeiterwerbstätig. Unter Arbeitnehmenden mit Unternehmensleitungs- oder Vorgesetztenfunktion lag der Anteil im Jahresdurchschnitt 2024 jedoch bei 24,0 Prozent, gegenüber 45,5 Prozent bei Beschäftigten ohne Vorgesetztenfunktion. Die Lücke zeigt: Teilzeit ist verbreitet, der Zugang zu Verantwortung bleibt aber deutlich enger.

Teilzeitführung ist Organisationsdesign

Ein Pensum beschreibt die bezahlte Arbeitszeit. Es sagt noch nichts darüber aus, wie viele Entscheidungen, Mitarbeitergespräche, Kundenkontakte oder Eskalationen in dieser Zeit zu bewältigen sind. Genau hier entsteht der häufigste Konstruktionsfehler: Der Beschäftigungsgrad sinkt, das Aufgabenpaket bleibt nahezu unverändert.

In verantwortungsvollen Funktionen treffen mehrere Arten von Arbeit zusammen. Es gibt planbare Fachaufgaben, wiederkehrende Führungsarbeit, kurzfristige Entscheidungen, Repräsentationspflichten und Ereignisse, deren Zeitpunkt niemand zuverlässig bestimmen kann. Ein tragfähiges Teilzeitmodell muss diese Belastungen einzeln betrachten. Kalenderkosmetik reicht dafür nicht.

Das bedeutet zugleich: Teilzeitführung ist kein privates Arrangement zwischen einer Führungskraft und der Personalabteilung. Betroffen sind das Team, interne Schnittstellen, Kunden, Lieferanten und die nächsthöhere Führungsebene. Alle Beteiligten müssen wissen, wann Entscheidungen fallen, wer bei Abwesenheit übernimmt und wo der aktuelle Informationsstand zu finden ist.

Die folgenden zwölf Regeln bilden dafür ein praxistaugliches System.



1. Die Rolle vor dem Pensum prüfen

Vor der Festlegung von Arbeitstagen braucht die Funktion eine Aufgabenanalyse. Sinnvoll ist eine Unterteilung in vier Gruppen:

  • Entscheidungen und Freigaben mit finanzieller, personeller oder rechtlicher Wirkung
  • Führungsaufgaben wie Zielklärung, Rückmeldung, Entwicklung und Konfliktbearbeitung
  • operative Fach- und Projektarbeit
  • Vertretung des Bereichs gegenüber Geschäftsleitung, Kunden und Partnern

Für jede Aufgabe werden Häufigkeit, durchschnittlicher Aufwand, Zeitkritik und Vertretbarkeit festgehalten. Erst diese Inventur zeigt, ob beispielsweise ein 80-Prozent-Pensum realistisch ist. Wenn das errechnete Grundvolumen bereits die vertragliche Zeit ausschöpft, fehlt jede Reserve für Störungen, Personalfragen oder saisonale Spitzen.

Aufgaben mit geringem Nutzen gehören gestrichen, vereinfacht oder delegiert. Dazu zählen doppelte Berichte, Sitzungen ohne Entscheidungsbedarf und Freigabeschlaufen, die nur historisch gewachsen sind. Teilzeit kann damit ein Anlass sein, eine überladene Funktion grundsätzlich zu bereinigen.

2. Das passende Modell wählen

Nicht jede verantwortungsvolle Funktion braucht dieselbe Konstruktion. Drei Grundmodelle decken viele betriebliche Situationen ab.

Einzelverantwortung mit reduziertem Pensum

Eine Person trägt die Rolle allein, arbeitet aber weniger als Vollzeit. Das passt zu gut planbaren Aufgaben, klaren Prioritäten und einem Team, das im Tagesgeschäft selbstständig entscheiden kann. Für Abwesenheiten braucht es trotzdem eine benannte Stellvertretung mit echten Befugnissen.

Geteilte operative Verantwortung

Die Führung bleibt bei einer Person, während eine Stellvertretung bestimmte Entscheide, Routinen oder Betriebstage übernimmt. Dieses Modell eignet sich, wenn Kontinuität erforderlich ist, die strategische Verantwortung aber eindeutig bei einer Stelle bleiben soll.

Jobsharing oder Topsharing

Beim Jobsharing teilen sich zwei Personen eine Stelle mit voneinander abhängigen Aufgaben und gemeinsamer Verantwortung. Geschieht dies in einer Funktion mit hoher Verantwortung und Mitarbeiterführung, wird häufig von Topsharing gesprochen. Ein Tandem kann Zuständigkeiten vollständig gemeinsam führen oder einzelne Fachgebiete aufteilen. Auch bei einer Aufteilung muss nach aussen klar sein, wo gemeinsame Verantwortung beginnt und individuelle Zuständigkeit endet.

Eine Erhebung der Hochschule für Wirtschaft FHNW aus dem Jahr 2024 erfasste 1’064 Schweizer Organisationen mit mindestens zehn Beschäftigten. 28 Prozent gaben an, Job- oder Topsharing einzusetzen. Grosse Organisationen nutzten solche Modelle häufiger als kleine und mittlere. Die Studie zeigt damit eine etablierte, aber keineswegs flächendeckende Praxis. Wegen der statistischen Unschärfe einer Stichprobe ist die Zahl als Studienergebnis und nicht als exakte Vollerhebung zu verstehen.


Zwei Geschäftsfrauen besprechen Inhalte auf einem Laptop. In einem Führungstandem müssen beide auf denselben Informationsstand zugreifen und gegenüber dem Team abgestimmte Entscheide vertreten.

3. Verantwortung und Befugnisse schriftlich ordnen

Teilzeit darf Verantwortung nicht verdünnen. Jede zentrale Entscheidung braucht eine zuständige Rolle, einen Stellvertreter und eine Eskalationsregel. Eine einfache Entscheidungsordnung beantwortet für wiederkehrende Fälle vier Punkte:

  • Wer entscheidet im Normalbetrieb?
  • Bis zu welchem Betrag oder Risiko gilt die Befugnis?
  • Wer übernimmt bei Abwesenheit?
  • Wann muss die nächsthöhere Stelle einbezogen werden?

Diese Ordnung sollte Personalentscheide, Offerten, Vertragsfreigaben, Reklamationen, Projektabweichungen und sicherheitsrelevante Ereignisse abdecken. Auch Zeichnungsberechtigungen, Systemrechte und externe Vollmachten müssen dazu passen. Eine Stellvertretung ohne Zugriff auf das relevante Dossier oder ohne formale Freigabekompetenz ist nur auf dem Papier vorhanden.

Im Topsharing braucht es zusätzlich eine Konfliktregel. Denkbar ist, dass klar zugeordnete Fachentscheide bei der jeweils verantwortlichen Person liegen, während strategische und personelle Fragen gemeinsam behandelt werden. Für zeitkritische Uneinigkeit muss vorab feststehen, wer entscheidet oder an welche Stelle eskaliert wird.

4. Arbeitsmenge proportional reduzieren

Ein reduziertes Pensum darf nicht zur verkürzten Ausführungsfrist für dieselbe Arbeit werden. Unternehmen sollten deshalb neben den Terminen auch die Kapazität planen. Ausgangspunkt sind die vertraglich verfügbaren Stunden, abzüglich wiederkehrender Führungstermine, administrativer Pflichten und einer realistischen Reserve.

Besonders aufschlussreich ist ein Vergleich über mehrere Wochen: Welche Aufgaben werden in der bezahlten Zeit abgeschlossen? Welche Arbeit wandert regelmässig in Abende oder freie Tage? Welche Leistungen übernimmt das Team stillschweigend zusätzlich? Wiederkehrende Mehrarbeit ist kein Beweis für besonderes Engagement, sondern ein Hinweis auf ein falsch dimensioniertes Rollenpaket.

Delegation bedeutet dabei mehr als Weiterreichen. Wer eine Aufgabe übernimmt, braucht Kontext, Kompetenz und Entscheidungsraum. Andernfalls bleibt die Führungskraft als inoffizielle Kontrollstelle eingebunden, und die angebliche Entlastung erzeugt zusätzliche Rückfragen.

5. Erreichbarkeit als Betriebsregel definieren

Eine Führungskraft in Teilzeit ist an freien Tagen grundsätzlich nicht einfach die normale Anlaufstelle mit verzögerter Antwortzeit. Sonst entsteht verdeckte Arbeit. Die Organisation braucht veröffentlichte Arbeitstage, erwartbare Antwortzeiten und eine klar erkennbare Vertretung.

Für echte Ausnahmen hilft eine eng gefasste Dringlichkeitsdefinition. Dringend ist beispielsweise ein Ereignis, bei dem ein erheblicher Schaden, ein Sicherheitsproblem oder der Verlust einer verbindlichen Frist droht und die Stellvertretung nicht entscheiden kann. Eine kurzfristige Terminverschiebung, eine gewöhnliche Rückfrage oder eine unvollständige Vorbereitung gehören in der Regel nicht dazu.

Ein sinnvolles Erreichbarkeitskonzept legt fest:

  • welcher Kanal für betriebliche Notfälle gilt
  • wer zuerst kontaktiert wird
  • welche Fälle bis zum nächsten Arbeitstag warten
  • wie ein Einsatz ausserhalb der geplanten Arbeitszeit erfasst wird

Damit sinkt die Abhängigkeit von informellen Chatnachrichten. Gleichzeitig erhält das Team die Sicherheit, dass dringende Fälle auch ohne permanente Verfügbarkeit bearbeitet werden.

6. Übergaben kurz, verbindlich und auffindbar machen

Übergaben scheitern häufig an zwei Extremen: Entweder fehlt die Dokumentation, oder es entsteht ein Protokollapparat, der mehr Zeit verbraucht als die eigentliche Arbeit. Nützlich ist ein einheitlicher Übergabestatus mit wenigen Feldern:

  • aktueller Stand
  • nächster notwendiger Schritt
  • zuständige Person und Termin
  • offene Entscheidung oder Risiko
  • Verweis auf das verbindliche Dokument

Die Information gehört an einen festgelegten Ort. Ein Aufgabenboard, ein gemeinsames Postfach, ein CRM oder ein strukturiertes Projektverzeichnis kann diese Funktion erfüllen. Entscheidend ist die Verbindlichkeit, nicht die Marke des Werkzeugs. Parallel geführte Listen, private Notizen und lange Chatverläufe erzeugen mehrere Wahrheiten.

Kurze Überschneidungszeiten können bei komplexen Dossiers sinnvoll sein. Sie müssen jedoch Bestandteil des Pensums sein. Ein Führungstandem, das jede Information zusätzlich mündlich austauscht, verdoppelt einen Teil der Arbeit. Dokumentation sollte Gespräche vorbereiten und auf Entscheide konzentrieren.


Ein Aufgabenboard mit Spalten und farbigen Haftnotizen macht den Bearbeitungsstand sichtbar. Für Teilzeitmodelle ist entscheidend, dass Zuständigkeit, nächster Schritt und offene Blockaden eindeutig dokumentiert sind.

7. Sitzungen nach Entscheidungsbedarf planen

Wer weniger Tage arbeitet, verliert überproportional viel Zeit, wenn die übrige Organisation Besprechungen beliebig verteilt. Wiederkehrende Führungstermine sollten deshalb auf gemeinsame Zeitfenster konzentriert werden. Sitzungen an regulär freien Tagen dürfen nicht zum Standard werden.

Jede Besprechung braucht einen Zweck: Information, Beratung oder Entscheidung. Reine Statusinformationen lassen sich oft schriftlich übermitteln. Für einen Entscheid gehören Unterlagen und konkrete Fragen vorab in den gemeinsamen Arbeitsraum. Personen ohne Beitrag oder Entscheidungspflicht müssen nicht vorsorglich teilnehmen.

Für wichtige Gremien empfiehlt sich eine feste Regel zur Vertretung. Die stellvertretende Person erhält das Mandat, eine Position zu vertreten und Entscheide entgegenzunehmen. Nur als Beobachter anwesend zu sein, verschiebt die eigentliche Entscheidung auf später und macht den Prozess langsamer.

8. Führungskontakt für das ganze Team sichern

Teilzeitführung darf nicht bedeuten, dass Mitarbeitergespräche nur für Personen stattfinden, deren Arbeitstage zufällig passen. Regelmässige Einzelgespräche, Zielüberprüfungen und Entwicklungsfragen müssen über den gesamten Kalender geplant werden. Bei Schichtbetrieb oder verteilten Teams können rotierende Zeitfenster verhindern, dass einzelne Gruppen dauerhaft weniger Zugang zur Führung haben.

Das Team muss ausserdem erkennen können, welche Fragen bei der Stellvertretung, beim Führungstandem oder bei einer Fachstelle richtig aufgehoben sind. Je klarer dieser Zugang ist, desto weniger werden Anliegen gesammelt, bis die Hauptverantwortung wieder anwesend ist.

Besondere Aufmerksamkeit braucht die informelle Sichtbarkeit. Vollzeitbeschäftigte werden häufiger spontan in Entscheidungen einbezogen, weil sie öfter anwesend sind. Beförderung, interessante Projekte und Weiterbildung dürfen deshalb nicht an beobachteter Präsenz festgemacht werden. Kriterien für Leistung und Entwicklung müssen dokumentiert und für Voll- wie Teilzeitkräfte gleich nachvollziehbar sein.

9. Im Topsharing eine gemeinsame Führungslinie entwickeln

Ein Topsharing-Tandem ist keine lose Vertretungsgemeinschaft. Beide Personen tragen die Führungsrolle und müssen bei Zielen, Leistungsstandards, Vertraulichkeit und Umgang mit Konflikten ausreichend übereinstimmen. Ergänzende Fachkenntnisse sind wertvoll; widersprüchliche Grundsätze machen das Modell instabil.

Vor einer Besetzung sollten deshalb konkrete Situationen besprochen werden: Wie fällt das Tandem einen unpopulären Entscheid? Wie wird mit vertraulichen Personaldaten umgegangen? Was geschieht bei ungleicher Arbeitslast? Wie wird Anerkennung geteilt? Und wie wird ein Konflikt angesprochen, bevor das Team zwischen zwei Positionen gerät?

Die Personalabteilung sollte die Eignung jeder einzelnen Person und die Passung des Paars prüfen. Die FHNW-Erhebung von 2024 identifizierte gerade die Rekrutierung von Job- und Topsharing-Paaren als praktische Herausforderung. Ein gemeinsames Auswahlgespräch, eine Fallaufgabe und eine befristete Erprobungsphase können die Zusammenarbeit sichtbar machen.

Koordination verursacht Zeit. Diese Zeit ist kein vermeidbarer Verlust, sondern Teil des Modells und gehört ins Gesamtpensum. Im Gegenzug kann ein gut eingespieltes Tandem bei Abwesenheiten, Wissenstransfer und Perspektivenvielfalt Vorteile bieten. Ob diese Vorteile im konkreten Betrieb tatsächlich entstehen, sollte anhand von Ergebnissen geprüft werden.

10. Leistung an Ergebnissen statt Anwesenheit messen

Präsenz ist leicht sichtbar, aber ein schwacher Ersatz für Leistung. Verantwortungsvolle Teilzeitarbeit braucht Ziele, die Wirkung und Qualität abbilden. Je nach Funktion können dazu Liefertermine, Fehlerquote, Budgettreue, Kundenreaktionen, Projektfortschritt, Personalentwicklung oder die Bearbeitungsdauer von Entscheiden gehören.

Kennzahlen allein genügen nicht. Eine niedrige Bearbeitungszeit kann beispielsweise auf Kosten der Qualität gehen. Ein ausgewogenes Zielbild verbindet daher vier Ebenen:

  • Ergebnis: Was wurde erreicht?
  • Qualität und Risiko: Wie zuverlässig war die Leistung?
  • Zusammenarbeit: Funktionierten Übergaben, Führung und Schnittstellen?
  • Kapazität: War das Ergebnis innerhalb der vertraglichen Arbeitszeit erreichbar?

Die letzte Frage ist zentral. Ein Teilzeitmodell ist nicht erfolgreich, wenn gute Resultate dauerhaft durch unbezahlte Zusatzarbeit erkauft werden. Ein monatlicher Soll-Ist-Abgleich von Aufgaben, Stunden und Engpässen macht Fehlentwicklungen früh sichtbar.

Ein breiterer Blick auf klare Führungskommunikation und nachvollziehbare Prozesse ergänzt diese Ergebnisorientierung: Transparenz reduziert Rückfragen und verhindert, dass Wissen an einzelne Anwesenheitszeiten gebunden bleibt.

11. Digitale Werkzeuge sparsam und sicher einsetzen

Teilzeitmodelle profitieren von asynchroner Zusammenarbeit. Dafür braucht es keine möglichst grosse Zahl von Apps, sondern einen klaren Zweck pro Kanal. Der Kalender zeigt Verfügbarkeit, das Aufgabenwerkzeug zeigt Zuständigkeiten, die Dokumentenablage enthält die verbindliche Fassung und ein Entscheidungsprotokoll hält Beschlüsse samt Verantwortlichkeit fest.

Automatische Benachrichtigungen sollten so eingestellt sein, dass freie Tage frei bleiben. Ein Statushinweis mit Stellvertretung ist hilfreicher als die Erwartung, Nachrichten würden nebenbei gelesen. Mobile Geräte dürfen keinen informellen Bereitschaftsdienst erzeugen.

Zugriffsrechte müssen mit den Rollen übereinstimmen. Personaldossiers, Gesundheitsangaben, Verträge und andere vertrauliche Informationen gehören in dafür vorgesehene Systeme. Private Messenger, weitergeleitete Dateien und gemeinsam genutzte Logins sind keine saubere Übergabelösung. Bei einem Tandem erhält jede Person ein eigenes Konto; Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsschritte bleiben damit nachvollziehbar.


Ein Laptop mit eingeblendeter Kalender- und Projektplanung steht für die Verbindung von Kapazität, Terminen und Aufgaben. Ein digitales Werkzeug hilft nur, wenn das Team darin verbindliche Zuständigkeiten und realistische Fristen führt.

12. Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Vorsorge mitdenken

Teilzeitarbeit ist im Schweizer Arbeitsrecht kein rechtsfreier Sonderfall. Der Arbeitsvertrag sollte Beschäftigungsgrad, wöchentliche Arbeitszeit, Verteilung oder Verfahren zur Festlegung der Arbeitstage, Arbeitsort, Lohn, Funktion und Regelung zusätzlicher Stunden klar festhalten. Bei variablen Einsatzplänen braucht es angemessene Vorhersehbarkeit, besonders wenn die Funktion Betreuungspflichten oder eine weitere Beschäftigung zulässt.

Mehrarbeit oberhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gilt grundsätzlich als Überstundenarbeit. Davon zu unterscheiden ist Überzeit oberhalb der gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Für Vergütung, Kompensation und mögliche vertragliche Abweichungen gelten unterschiedliche Regeln. Die konkrete Einordnung hängt vom Vertrag, von der Funktion, von einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag und vom Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes ab. Gerade bei Kaderfunktionen sollte die Regelung vor Beginn des Modells fachlich geprüft werden.

Unternehmen müssen Arbeits- und Ruhezeiten nach den anwendbaren Vorschriften erfassen beziehungsweise dokumentieren. Welche Form der Erfassung zulässig ist, kann je nach Funktion und Voraussetzungen variieren. Eine pauschale Abgeltung darf jedenfalls nicht dazu dienen, ein dauerhaft zu grosses Aufgabenpaket unsichtbar zu machen.

Der Ferienanspruch besteht unabhängig vom Teilzeitpensum in Wochen. Die Zahl der einzusetzenden Ferientage richtet sich nach den vereinbarten Arbeitstagen. Fällt ein Feiertag auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag, entsteht ohne günstigere vertragliche oder kollektivrechtliche Regelung grundsätzlich kein Ersatzanspruch. Klare interne Regeln verhindern, dass unterschiedliche Arbeitsmuster zu zufälligen oder als unfair empfundenen Ergebnissen führen.

Auch die berufliche Vorsorge gehört in die Planung. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge bei einem Jahreslohn von 22’680 Franken. Der gesetzliche Koordinationsabzug beträgt 26’460 Franken. Manche Pensionskassen reduzieren ihn nach Beschäftigungsgrad oder versichern einen grösseren Lohnanteil, sind im obligatorischen Minimum dazu aber nicht verpflichtet. Teilzeitkräfte sollten deshalb verständliche Angaben zum Vorsorgeplan erhalten; eine individuelle Vorsorgeberatung ersetzt diese Information nicht.

Einführung in 90 Tagen: vom Rollenentwurf zum belastbaren Betrieb

Ein neues Teilzeitmodell lässt sich als zeitlich begrenzter Pilot einführen. Dabei sollte keine künstliche Schonphase entstehen, in der zusätzliche Ressourcen Probleme verdecken. Sinnvoll ist ein Ablauf in vier Schritten.

Woche 1 bis 3: Arbeit sichtbar machen

Aufgaben, Entscheidungsvolumen, Sitzungen, Spitzenzeiten und bisherige Mehrarbeit werden erfasst. Das Team benennt kritische Schnittstellen. Gleichzeitig wird geklärt, welche Leistungen wegfallen, delegiert oder vereinfacht werden.

Woche 4 bis 6: Regeln und Systeme bauen

Arbeitstage, Stellvertretung, Entscheidungsgrenzen, Eskalationskanal, Übergabeformat und Leistungsziele werden schriftlich festgelegt. Systemrechte und Vollmachten folgen derselben Logik. Das Team erhält eine kurze Einführung anhand typischer Fälle.

Woche 7 bis 10: unter realen Bedingungen testen

Der Betrieb läuft im vorgesehenen Pensum. Zusätzliche Stunden, verzögerte Entscheide, Rückfragen und Vertretungsfälle werden dokumentiert. Bei einem Tandem kommen die gemeinsame Führungslinie und der Umgang mit Uneinigkeit auf den Prüfstand.

Woche 11 bis 13: auswerten und nachjustieren

Die Auswertung betrachtet Resultate, Qualität, Arbeitszeit, Belastung des Teams und Rückmeldungen wichtiger Schnittstellen. Probleme werden nicht pauschal dem Teilzeitmodell zugeschrieben. Zuerst ist zu klären, ob Arbeitsmenge, Zuständigkeit oder Informationsweg falsch gestaltet waren.

Der Beitrag über Flexibilität und nachhaltige Arbeitsmodelle im Arbeitsmarkt ordnet ein, weshalb klare Rahmenbedingungen für Arbeitgeberattraktivität und Personalbindung an Bedeutung gewinnen.

Typische Warnsignale im laufenden Betrieb

Schon wenige Beobachtungen zeigen, ob ein Modell aus dem Gleichgewicht gerät:

  • Die Führungskraft beantwortet an fast jedem freien Tag Nachrichten.
  • Entscheide warten regelmässig bis zur Rückkehr einer einzigen Person.
  • Die Stellvertretung trägt Verantwortung, besitzt aber keine Freigaberechte.
  • Das Team übernimmt dauerhaft Aufgaben, ohne dass Ziele angepasst werden.
  • Ein Führungstandem gibt widersprüchliche Aufträge.
  • Übergaben bestehen aus langen Sitzungen und zusätzlichen Privatnotizen.
  • Mehrarbeit wird mit dem Kaderstatus erklärt, aber weder erfasst noch begrenzt.
  • Teilzeitkräfte fehlen systematisch bei wichtigen Projekten und Entwicklungsschritten.

Ein einzelner Ausnahmefall widerlegt das Modell nicht. Wiederholt sich dasselbe Muster, muss die Konstruktion geändert werden: weniger Aufgaben, mehr Befugnisse für die Vertretung, ein anderes Arbeitsmuster oder ein Tandem mit ausreichender Überschneidung.

Der betriebliche Nutzen muss messbar bleiben

Verantwortungsvolle Teilzeit kann qualifizierte Fachkräfte im Unternehmen halten, den Kreis möglicher Bewerbungen erweitern und Karrierewege für unterschiedliche Lebensphasen öffnen. Topsharing kann ausserdem Wissen auf zwei Personen verteilen und Entscheidungen aus mehreren Perspektiven prüfen. Diese Effekte entstehen jedoch nicht automatisch.

Den Vorteilen stehen Koordinationszeit, Auswahlaufwand und mögliche Reibung an Schnittstellen gegenüber. Unternehmen sollten deshalb vorab festlegen, woran der Erfolg erkannt wird. Geeignet sind etwa Fluktuation, Besetzungsdauer, interne Bewerbungen auf Führungsstellen, Überstunden, Entscheidungsdauer, Termintreue und Rückmeldungen des Teams. Ein Vergleich mit der Ausgangslage ist aussagekräftiger als allgemeine Zufriedenheitswerte.

Wichtig ist auch die Signalwirkung. Wenn Teilzeit offiziell angeboten, in verantwortungsvollen Rollen aber informell sanktioniert wird, bleibt das Angebot unglaubwürdig. Sichtbare Beispiele auf verschiedenen Hierarchiestufen zeigen dagegen, dass Leistung nicht mit ständiger Anwesenheit gleichgesetzt wird.



Das Gespräch „Christian Heiniger: Geht Führung in Teilzeit?“ aus der SRF-Sendung „Focus“ beleuchtet Erfahrungen eines Schweizer Personalentwicklers, der seit Jahren als Führungskraft im Teilzeitpensum arbeitet. Im Zentrum stehen Leistung, Vertrauen, Erwartungen an Führungsrollen und gelebte Unternehmenskultur. Falls die Einbettung nicht startet, ist das Video direkt auf YouTube abrufbar.

Verantwortung wird durch Klarheit teilzeitfähig

Teilzeitarbeit in verantwortungsvollen Funktionen ist weder eine verkleinerte Vollzeitstelle noch ein Privileg, das durch ständige Erreichbarkeit ausgeglichen werden muss. Das Modell ist eine eigenständige Form der Arbeitsorganisation. Der Kern besteht aus einem realistischen Aufgabenpaket, eindeutigen Befugnissen, wirksamer Stellvertretung und einem Informationssystem, das auch bei Abwesenheit trägt.

Für Einzelrollen wie für Topsharing gilt derselbe Massstab: Ergebnisse müssen innerhalb der vereinbarten Kapazität erreichbar sein. Wo Entscheide stocken oder Mehrarbeit zum Normalzustand wird, liegt meist kein persönliches Zeitproblem vor, sondern ein Konstruktionsfehler. Unternehmen, die Rolle und Prozesse konsequent neu ordnen, können Verantwortung von permanenter Präsenz lösen und damit zusätzliche Führungs- und Fachkräftepotenziale erschliessen.

 

Bildquellen: Titelbild: Shutterstock/Davor Geber; Bild 1: Shutterstock/Prathankarnpap; Bild 2: Shutterstock/Andrey_Popov; Bild 3: Shutterstock/BOY ANTHONY




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