Neues Register startet: Behörden erhalten neues Instrument gegen Geldwäscherei

(Schweiz). Mit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes hat das schweizerische Transparenzregister am 1. Oktober 2026 seinen Betrieb aufgenommen.

Dies, nachdem eine mehrstufige Pilotphase mit rund 2’500 interessierten Unternehmen erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Ab heute muss sich jede meldepflichtige Rechtseinheit einmalig im Register eintragen und alle Änderungen bei den wirtschaftlich berechtigten Personen melden. Die Daten- und Informationssicherheit des Transparenzregisters stehen dabei an oberster Stelle.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Start: Das schweizerische Transparenzregister ist seit 1. Oktober 2026 in Betrieb.
  • Zweck: Behörden sollen zuverlässiger feststellen können, wer eine Rechtseinheit tatsächlich kontrolliert.
  • Kriminalitätsbekämpfung: Das Register soll einen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung leisten.
  • Meldepflicht: Meldepflichtige Rechtseinheiten müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen eintragen.
  • Fristen: Je nach Rechtseinheit gelten unterschiedliche Fristen zwischen einem Monat und zwei Jahren.
  • Zuständigkeit: Geführt wird das Register vom Bundesamt für Justiz (BJ).
  • Kosten: Anmeldung über EasyGov und Eintragung in das Transparenzregister sind kostenlos.
Warum das für die Kriminalitätsbekämpfung wichtig ist

Hinter Firmen und anderen Rechtseinheiten können komplexe Beteiligungs- und Kontrollstrukturen stehen. Das neue Register soll bestimmten Behörden einen schnelleren Zugang zu Informationen darüber ermöglichen, welche natürlichen Personen eine Rechtseinheit tatsächlich kontrollieren. Damit soll insbesondere die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden.

Im schweizerischen Transparenzregister werden jene Personen erfasst, welche die Kontrolle über schweizerische juristische Personen oder über ausländische juristische Personen mit Bezug zur Schweiz ausüben – etwa durch ihre Beteiligung am Kapital oder aufgrund ihrer Stimmrechte.

Am 1. Oktober 2026 ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft getreten. Gleichzeitig hat das Transparenzregister seinen Betrieb aufgenommen. Dies, nachdem das bundeseigene Informatiksystem in einer mehrstufigen Pilotphase erfolgreich getestet wurde.

Im Rahmen des Pilotbetriebs haben rund 2500 Unternehmen freiwillig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen gemeldet. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden waren überwiegend positiv. Der Meldeprozess sei aufgrund der vollständigen Digitalisierung einfach und selbsterklärend.

Datenschutz und Informationssicherheit stehen an oberster Stelle

Der Schutz vor Cyberangriffen und unberechtigtem Datenzugriff steht beim Betrieb des Transparenzregisters an oberster Stelle. Mit mehreren Massnahmen werden die hohen Anforderungen an den Datenschutz und an die Informationssicherheit umgesetzt. So läuft das neue Informatiksystem in einem speziell gesicherten Netzwerk und die Daten werden ausschliesslich auf einem physischen Server in der Schweiz gespeichert. Ausserdem wird die Anzahl der möglichen Abfragen beschränkt und durch eine mehrstufige Authentifizierung gesichert. Sowohl die technische Sicherheit als auch der Schutz vor unberechtigtem Datenzugriff werden regelmässig durch interne und externe Schwachstellentests auf allfällige Lücken überprüft. Namentlich wird dort der technologischen Entwicklung Rechnung getragen, auch im Bereich der Cybersicherheit.

Hohe Anzahl Meldungen in den kommenden Monaten erwartet

Mit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes beginnen die Fristen zu laufen, bis wann eine meldepflichtige Rechtseinheit ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden muss. Die Fristen sind nicht für alle Rechtseinheiten gleich und betragen zwischen einem Monat und zwei Jahren. Es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl Meldungen gerade in den kommenden Monaten sehr hoch sein wird. Damit die Kapazität des Registers geschont wird, stehen gewisse Dienstleistungen derzeit noch nicht vollumfänglich zur Verfügung. Beispielsweise werden die Gesamtregisterabfrage und die Unterschiedsmeldung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. In dieser Anfangsphase kann es zudem vereinzelt zu kurzen Einschränkungen bei der Nutzung des Systems kommen. Die Meldung kann trotzdem jederzeit über die Plattform EasyGov.swiss vorgenommen werden.

Das BJ stellt den Rechtseinheiten auf der Webseite des Transparenzregisters (www.transpareg.admin.ch) verschiedene Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung, die sie bei der Eintragung im Register unterstützen sollen. Ausserdem werden ab Dezember 2026 regelmässig Online-Informationsveranstaltungen (Webinare) angeboten. Die Anmeldung auf der Plattform EasyGov und die Eintragung im Transparenzregister sind kostenlos.

Instrument zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Das Transparenzregister soll es Behörden ermöglichen, effizienter und zuverlässiger festzustellen, wer eine Rechtseinheit tatsächlich kontrolliert. Geführt wird es vom Bundesamt für Justiz (BJ). Eine Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) führt Kontrollen zur Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen im Transparenzregister durch. Das Transparenzregister leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Das Register steht Behörden sowie Finanzintermediären und Beratenden im Rahmen ihrer Pflichten aufgrund des Geldwäschereigesetzes (GwG) zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesamt für Justiz (BJ) (bearbeitet von Polizei.news)
Bildquelle: Symbolbild KI-generiert




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