Sicherheit rund um die Uhr: KI-Video-Tower für Baustellen und Events

Baustellen, Festivals und andere weitläufige Gelände lassen sich mit fest installierten Kameras oft nur schwer überwachen. Mobile KI-Video-Tower versprechen eine flexible Lösung – doch Technik allein macht einen Einsatz noch nicht sicher. Entscheidend sind die richtige Platzierung, ein durchdachtes Reaktionskonzept und die Einhaltung des Datenschutzes.

Auf Baustellen drohen der Diebstahl von Maschinen und Material, Vandalismus oder unbefugtes Betreten. Bei Veranstaltungen stehen hingegen Eingänge, Besucherströme, Kapazitätsgrenzen und sensible Bereiche im Mittelpunkt.

Mobile Video-Tower können für beide Einsatzgebiete interessant sein, weil sie sich vorübergehend aufstellen und später an einem anderen Standort einsetzen lassen.

Was ist ein mobiler KI-Video-Tower?

Ein Video-Tower ist eine transportierbare Überwachungsanlage mit mehreren Kameras. Je nach Ausstattung ermöglicht das System eine Rundumüberwachung, liefert Livebilder und speichert Aufnahmen für eine spätere Auswertung.

Die integrierte künstliche Intelligenz analysiert das Kamerabild und soll relevante Bewegungen oder ungewöhnliche Aktivitäten erkennen. Bei Veranstaltungen kann die Technik zudem Ein- und Ausgänge erfassen, Personen zählen und Hinweise auf das Erreichen einer Kapazitätsgrenze liefern.

Die KI ersetzt jedoch weder das Sicherheitspersonal noch ein sorgfältig geplantes Sicherheitskonzept. Vor dem Einsatz muss festgelegt werden, wer eine Meldung kontrolliert und wie bei einem tatsächlichen Vorfall reagiert wird.

Wo mobile Videoüberwachung sinnvoll sein kann

Mobile Systeme eignen sich besonders für Orte, an denen eine fest installierte Überwachungsanlage unverhältnismässig teuer oder nur vorübergehend notwendig wäre.

Zu den möglichen Einsatzbereichen gehören:

  • Baustellen und Materiallager
  • Festivals und Grossveranstaltungen
  • Sportevents und Konzerte
  • Messen und Konferenzen
  • Ein- und Ausgangsbereiche
  • Parkplätze und Zufahrten
  • vorübergehend ungenutzte Gebäude

Eine sichtbare Überwachungsanlage kann bereits eine abschreckende Wirkung entfalten. Gleichzeitig lassen sich Vorfälle dokumentieren und auffällige Aktivitäten aus der Ferne beurteilen.

Diese Fragen sollten vor dem Einsatz geklärt werden

Bevor ein Video-Tower bestellt oder aufgestellt wird, sollten Betreiber und Veranstalter den konkreten Bedarf prüfen.

Eine praktische Checkliste:

  • Schutzziel: Soll Diebstahl verhindert, ein Eingang kontrolliert oder die Besucherzahl überwacht werden?
  • Aufnahmebereich: Welche Flächen müssen tatsächlich erfasst werden?
  • Reaktionsplan: Wer erhält eine Meldung und entscheidet über das weitere Vorgehen?
  • Stromversorgung: Ist am vorgesehenen Standort eine geeignete Steckdose vorhanden?
  • Datenverbindung: Können Livebilder und Meldungen zuverlässig übertragen werden?
  • Nachtbetrieb: Liefert das System auch bei Dunkelheit ausreichend erkennbare Bilder?
  • Zugriffsrechte: Wer darf Livebilder und gespeicherte Aufnahmen ansehen?
  • Speicherdauer: Wann werden Aufnahmen automatisch gelöscht?
  • Kennzeichnung: Werden Besucher und andere betroffene Personen rechtzeitig auf die Überwachung hingewiesen?

Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich beurteilen, ob die Technik für den vorgesehenen Einsatz einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn bringt.

Was bei Veranstaltungen besonders wichtig ist

Bei einem Event verändert sich die Situation im Tagesverlauf. Vor der Öffnung stehen Lieferzufahrten, Aufbauarbeiten und Personalzugänge im Vordergrund. Während der Veranstaltung müssen Eingänge, Besucherströme, Bühnenbereiche und möglicherweise auch Parkflächen beobachtet werden.

Eine automatische Personenzählung kann die Verantwortlichen dabei unterstützen, die Auslastung einzelner Bereiche zu beurteilen. Sie sollte jedoch nicht die einzige Grundlage für sicherheitsrelevante Entscheidungen bilden.

Auch Flucht- und Rettungswege dürfen nicht allein über Kamerabilder kontrolliert werden. Für Notfälle braucht es weiterhin Personal vor Ort, klare Zuständigkeiten und funktionierende Kommunikationswege.

Auf Baustellen zählt vor allem die richtige Platzierung

Auf Baustellen verändern sich Gelände, Zufahrten und Lagerflächen laufend. Ein Vorteil mobiler Video-Tower besteht darin, dass sie bei Bedarf neu positioniert werden können.

Vor jeder Verschiebung sollte kontrolliert werden, ob die Kameras weiterhin die wichtigen Bereiche erfassen. Materiallager, Maschinen, Zufahrten und schwer einsehbare Geländeteile verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Der Tower darf selbst nicht so aufgestellt werden, dass er Einsatzwege blockiert oder durch Fahrzeuge und Baumaschinen leicht beschädigt werden kann.

Datenschutz setzt klare Grenzen

Sobald Personen auf Videoaufnahmen identifizierbar sind, werden Personendaten bearbeitet. Damit gilt das Schweizer Datenschutzgesetz.

Nach den Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten muss die Überwachung gerechtfertigt, zweckmässig und verhältnismässig sein. Es dürfen nur jene Bereiche erfasst werden, die für den festgelegten Sicherheitszweck tatsächlich notwendig sind.

Der Aufnahmebereich muss sich grundsätzlich auf das eigene beziehungsweise kontrollierte Gelände beschränken. Nachbargrundstücke oder öffentlicher Grund dürfen durch private Betreiber in der Regel nicht überwacht werden.

Betroffene Personen müssen zudem vor dem Betreten des überwachten Bereichs klar erkennbar informiert werden. Dafür eignet sich ein gut sichtbares Hinweisschild mit Angaben zur verantwortlichen Stelle.

Aufnahmen nicht länger als notwendig speichern

Videoaufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie dies für den festgelegten Zweck erforderlich ist. Der EDÖB nennt für viele gewöhnliche Situationen eine Speicherdauer von in der Regel rund 24 Stunden.

Gab es keinen Vorfall, sollten die Aufnahmen innerhalb der festgelegten Frist automatisch gelöscht werden. Zugriff dürfen nur wenige ausdrücklich berechtigte Personen erhalten.

Verfügt das Kamerasystem über ein Mikrofon, sollte zusätzlich geprüft werden, ob die Tonaufzeichnung notwendig und rechtlich zulässig ist. In vielen Fällen ist es sinnvoll, das Mikrofon vollständig zu deaktivieren.

Aufnahmen mutmasslicher Straftaten gehören an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Sie dürfen nicht eigenmächtig im Internet veröffentlicht werden.

Mobiler Video-Tower von LBS Schweiz

Ein Beispiel für eine solche Lösung bietet die LBS-Schweiz GmbH aus Sirnach TG. Ihr mobiler KI-Video-Tower ist nach Angaben des Unternehmens für Baustellen, Veranstaltungen und andere weitläufige Flächen ausgelegt.

Das System soll eine Rundumüberwachung, Personenzählung, Zutrittskontrolle und die Beobachtung von Kapazitätsgrenzen ermöglichen. Hochauflösende Kameras sind für Einsätze bei Tag und Nacht vorgesehen.

Für den Betrieb soll eine herkömmliche Steckdose genügen. Bei einem Stromausfall hält ein integrierter Akku das System laut Anbieter bis zu acht Stunden aktiv. Der Aufbau könne innerhalb von weniger als 60 Minuten durch ein bis zwei Personen erfolgen.

Vor einer Buchung empfiehlt sich eine genaue Abklärung des Aufnahmebereichs, des Sicherheitsziels und der datenschutzrechtlichen Anforderungen am jeweiligen Einsatzort.



→ Weitere Informationen zum mobilen KI-Video-Tower


 

Quelle: LBS-Schweiz GmbH / Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert




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