Neue Regeln für Solarstrom ab 2027: Einspeisezeitpunkt bestimmt die Vergütung
von belmedia Redaktion -schweizweit Allgemein Alltag Auto bauenaktuell.ch Business Business business24.ch businessaktuell.ch Dienstleistungen Digitalisierung Elektro Elektronik Energie Finanzen Haus Haushalt Haushaltsgeräte hometipp.ch Innovation Magazine Mobilität motortipps.ch Nachhaltigkeit nachrichtenticker.ch Natur & Naturereignisse Natur & Umwelt News Organisationen Orte Regionen Schweiz Schweiz Technik Technologie Themen Verbreitung Wirtschaft wohnenaktuell.ch
Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Schweiz neue Regeln für die Vergütung von Solarstrom, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet dies: Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Wert des Stroms am Markt. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) informiert über die Änderungen und stellt der Branche eine aktualisierte Umsetzungshilfe zur Verfügung.
Immer mehr Haushalte und Unternehmen produzieren mit Photovoltaikanlagen eigenen Strom. Wer den produzierten Strom nicht selbst verbraucht, kann diesen ins öffentliche Netz einspeisen und erhält dafür eine Vergütung. Allerdings wird an sonnigen Tagen in der Mittagszeit zunehmend mehr Strom produziert, als benötigt wird. Die neuen gesetzlichen Vorgaben tragen dieser Entwicklung Rechnung und schaffen Anreize für einen marktnahen Umgang mit selbst produziertem Strom.
Ab dem 1. Januar 2027 entspricht die Vergütung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien dem viertelstündlichen Preis am Schweizer Strommarkt, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Die Minimalvergütung bleibt erhalten, wird jedoch an diese dynamische Abnahmevergütung angepasst. Verteilnetzbetreiber sind weiterhin frei, andere Vergütungsmodelle anzubieten – etwa aufgrund kantonaler oder kommunaler Entscheide. Ein Beispiel dafür ist eine vom Zeitpunkt der Einspeisung unabhängige, konstante Vergütung.
Was bedeutet dies für Betreiber einer Solaranlage?
Mit den neuen Vorgaben orientiert sich die Vergütung von eingespeistem Strom an den tatsächlichen Marktbedingungen und erfolgt dynamisch (d.h. viertelstündlich). Dadurch entstehen Anreize, Strom dann einzuspeisen, zu speichern oder selbst zu verbrauchen, wenn dies für das Stromsystem besonders sinnvoll ist. Vereinfacht gesagt: Künftig zählt, zu welchem Zeitpunkt Strom ins Netz eingespeist wird. Ist zu einer bestimmten Viertelstunde viel Solarstrom verfügbar, kann die Vergütung in dieser Viertelstunde tiefer ausfallen oder gar negativ sein. Wird Strom dagegen in einer Phase eingespeist, in der die Nachfrage hoch oder das Angebot knapp ist, ist sein Wert und damit auch die Vergütung hoch. Die neue Regelung soll dazu beitragen, dass Produktion, Verbrauch und Speicherung von Strom besser aufeinander abgestimmt werden und dadurch das Netz entlastet wird. Für kleinere Solaranlagen wird eine zusätzliche Vergütung ausbezahlt, falls der Referenz-Marktpreis über ein Quartal unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung liegt, die Minimalvergütungsprämie. Diese Minimalvergütungsprämie entspricht dem Differenzbetrag zwischen dem Referenz-Marktpreis für Solaranlagen und der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung. Sie wird für den in Stunden mit tiefen Preisen eingespeisten Strom ausbezahlt.
Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung
Die gute Nachricht: Es lohnt sich, möglichst viel des selbst produzierten Stroms direkt im eigenen Haushalt zu nutzen. Wer den Solarstrom beispielsweise für das Laden eines Elektroautos oder den Betrieb von Haushaltsgeräten verwendet, spart die Kosten für Strom aus dem Netz. Auch Batteriespeicher gewinnen an Bedeutung. Sie ermöglichen es, überschüssigen Solarstrom zu speichern und später selbst zu verbrauchen oder grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt ins Netz einzuspeisen, wenn die Sonne weniger stark oder gar nicht scheint und die Preise höher sind.
VSE revidiert Handbuch für die Branche
Damit die neuen gesetzlichen Vorgaben schweizweit möglichst einheitlich umgesetzt werden, hat der VSE für seine Mitglieder das Handbuch „Umsetzung der Abnahmevergütung nach Art. 15 EnG“ (UABV CH 2026) überarbeitet. Es erläutert das neue Vergütungsmodell und unterstützt Netzbetreiber bei deren Umsetzung. Das Handbuch wurde in enger Zusammenarbeit mit der Branche sowie in Abstimmung mit Swissolar revidiert und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist die Abnahmevergütung?
Die Abnahmevergütung ist die Vergütung, die die Betreiber von Solaranlagen erhalten, wenn sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
Was ändert sich und warum?
Ab 2027 entspricht die Vergütung für eingespeisten Strom dem aktuellen Marktwert, sofern kein anderes Vergütungsmodell vereinbart wird. Massgebend ist der Day-Ahead Preis der Schweizer Strombörse, der am Vortag aktuell für jede Stunde – und ab 2027 für jede Viertelstunde – publiziert wird (der Day-Ahead Preis kann beispielsweise auf der folgenden Website eingesehen werden: Market Results | EPEX SPOT). In Viertelstunden mit einem Stromüberschuss fällt die Vergütung tiefer oder gar negativ aus, bei hoher Nachfrage oder knappem Angebot entsprechend höher. Die neue Regelung schafft Anreize, Solarstrom dann einzuspeisen, wenn er benötigt wird. Dadurch lohnt es sich noch mehr, Solarstrom möglichst selbst zu verbrauchen oder zu speichern und erst dann einzuspeisen, wenn er im Netz besonders gebraucht wird.
Was bedeutet das für Betreiber von Solaranlagen?
Die Vergütung variiert künftig von Viertelstunde zu Viertelstunde und kann auch negativ ausfallen. Der Verteilnetzbetreiber berechnet die Vergütung pro Anlage, indem er die in dieser Viertelstunde eingespeiste Menge mit dem für die jeweilige Viertelstunde geltenden Preis multipliziert. Bedingung für dieses dynamische Vergütungsmodell ist die Installation eines Smart Meters. Für kleinere Solaranlagen wird zusätzlich eine Minimalvergütungsprämie ausbezahlt, wenn der vom Bundesamt für Energie publizierte Referenz-Marktpreis für Solaranlagen in einem Quartal unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung liegt. Ist dies der Fall, wird die Differenz zwischen Referenz-Marktpreis und Minimalvergütung für den in diesem Quartal eingespeisten Strom als Prämie vergütet.
Die neuen Regeln fördern den Eigenverbrauch: Wer möglichst viel des selbst produzierten Stroms nutzt, spart Stromkosten und ist weniger von schwankenden Vergütungen abhängig. Betreiber von Solaranlagen können die Vergütung optimieren, indem sie den Eigenverbrauch – etwa zum Laden von Batteriespeichern und Elektroautos oder zum Erwärmen des Boilers – in Zeiten tiefer oder negativer Strompreise (meist über Mittag) verlagern. Schon heute unterstützen intelligente Energiemanagementsysteme (EMS) dabei, den Eigenverbrauch automatisch zu optimieren und den Solarstrom möglichst wirtschaftlich zu nutzen. Ein EMS kann verfügbare Preissignale nutzen, um den Betrieb von Batteriespeichern, Elektroautos oder weiteren flexiblen Verbrauchern automatisch zu optimieren.
Quelle: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE
Bildquelle: Symbolbild © Kange Studio/iStock.com
