Kopfschutz mit Verfallsdatum: Was Velohelme für Ihre Gesundheit leisten

Ein Velohelm kann das Risiko einer Kopfverletzung bei einem Sturz deutlich senken – trotzdem trägt in der Schweiz nur rund die Hälfte der Velofahrenden überhaupt einen. Und selbst wer einen besitzt, weiss oft nicht, dass auch ein nie gestürzter Helm irgendwann seinen Schutz verliert.

Velohelme haben, ähnlich wie Lebensmittel, eine Art Verfallsdatum – nur steht es nicht aufgedruckt, sondern versteckt sich im Herstellungsdatum auf einem kleinen Aufkleber im Inneren. Wer diesen Punkt kennt, kann seinen eigenen Schutz realistischer einschätzen. Dieser Ratgeber ordnet die rechtliche Lage in der Schweiz ein und zeigt, worauf es bei Kauf, Pflege und Lebensdauer eines Velohelms wirklich ankommt.

Gesetzeslage in der Schweiz: Wann ist ein Helm Pflicht?

Anders als viele annehmen, gibt es in der Schweiz keine allgemeine gesetzliche Velohelmpflicht – weder für Erwachsene noch für Kinder, und auch nicht für langsame Elektrovelos mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h. Eine gesetzliche Pflicht besteht laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU ausschliesslich für Lenkerinnen und Lenker sogenannt schneller E-Bikes (S-Pedelecs, Tretunterstützung bis 45 km/h): Sie müssen einen nach Norm SN EN 1078 geprüften Velohelm tragen (Art. 3b Abs. 3 VRV). Diese Pflicht gilt auch für Kinder, die auf einem Kindersitz eines schnellen E-Bikes mitfahren – nicht jedoch für Kinder im Veloanhänger, wofür die BFU das Tragen eines Helms allerdings ausdrücklich empfiehlt. Für die neue, seit dem 1. Juli 2025 geltende Kategorie der schweren Motorfahrräder (etwa grössere Cargo-E-Bikes) besteht laut BFU explizit keine Helmpflicht.

Warum ein Helm trotzdem sinnvoll ist

Auch ohne gesetzliche Pflicht sprechen die Zahlen eine klare Sprache. Laut BFU senkt das Tragen eines Velohelms die Wahrscheinlichkeit einer Kopfverletzung um mindestens 40 Prozent. Der TCS zählte bei einer Erhebung an 3’123 kontrollierten Zweiradfahrenden, dass nur rund 51 Prozent überhaupt einen Helm trugen – bei Fahrenden von Elektrotrottinetts waren es sogar nur 14 Prozent. Jährlich ereignen sich in der Schweiz über 4’000 Velounfälle mit Verletzten oder Getöteten. Sowohl TCS als auch BFU und Pro Velo Schweiz empfehlen deshalb ausdrücklich das freiwillige Tragen eines Helms – unabhängig von der gesetzlichen Pflicht und unabhängig vom Fahrzeugtyp.

Worauf beim Kauf zu achten ist

Ein Velohelm muss der europäischen Norm EN 1078 entsprechen; diese schreibt unter anderem vor, dass der Helm einem Aufprall bei rund 20 km/h standhalten muss. Der TCS empfiehlt zudem:

  • Nur neue Helme kaufen: Die Materialqualität nimmt mit der Zeit ab, auch bei ungetragenen Helmen im Lager.
  • InMold-Konstruktion bevorzugen: Dabei ist die äussere Deckschicht fest mit dem inneren Hartschaumring verschweisst statt nur verklebt, was den Schutz verbessert.
  • Auf gute Passform und Belüftung achten: Ein bequemer Helm wird auch tatsächlich getragen.
  • Helle Farben oder reflektierende Elemente wählen: Diese verbessern die Sichtbarkeit im Strassenverkehr zusätzlich.

Beim Kauf zählt mehr als der Preis: Wichtig sind die Prüfnorm EN 1078, eine gute Passform und ein Herstellungsdatum, das nicht schon Jahre zurückliegt.

Das unterschätzte Verfallsdatum: Warum auch ungetragene Helme altern

Der wohl am meisten unterschätzte Punkt: Ein Velohelm hat eine begrenzte Haltbarkeit, unabhängig davon, ob er benutzt wurde oder unberührt im Keller lag. Der TCS empfiehlt, selbst einen unbeschädigten Helm nach etwa fünf Jahren zu ersetzen. Mehrere unabhängige Fachquellen zur Helmtechnik nennen übereinstimmend eine Nutzungsdauer von rund drei bis fünf Jahren als allgemeine Herstellerempfehlung. Der Grund liegt in der Materialermüdung: Der stossdämpfende Hartschaum (meist EPS) sowie die Aussenschale werden durch UV-Strahlung, Hitze, Feuchtigkeit und Schweiss mit der Zeit spröder und büssen an Dämpfungswirkung ein – auch ohne sichtbare äussere Schäden.

Entscheidend ist dabei nicht das Kaufdatum, sondern das tatsächliche Herstellungsdatum, das sich üblicherweise auf einem kleinen Aufkleber im Innern des Helms befindet, teils auch im Kunststoff eingeprägt oder auf der Originalverpackung vermerkt ist. Ein Helm, der bereits längere Zeit im Verkaufsregal stand, ist entsprechend älter, als das Kaufdatum vermuten lässt. Zur Einordnung: Ein Crashtest mit sechs bis neun Jahre alten Gebrauchthelmen zeigte zwar einen gewissen, aber im Rahmen der Norm bleibenden Rückgang der Stossdämpfung – ein Hinweis darauf, dass die Alterung graduell verläuft und nicht zwingend an einem exakten Stichtag zum Totalausfall führt. Die allgemeine Fünf-Jahres-Empfehlung bleibt trotzdem die sicherste Richtgrösse für den Alltag.

Nach einem Sturz: Sofort ersetzen

Unabhängig vom Alter gilt: Ein Helm, der einen Sturz oder einen harten Schlag abbekommen hat, muss ersetzt werden – auch wenn von aussen keine Risse oder Dellen sichtbar sind. Der Hartschaum im Inneren komprimiert sich beim Aufprall, um die Energie zu absorbieren, und verliert dabei einen Teil seiner Schutzwirkung dauerhaft, selbst wenn die Aussenschale intakt aussieht. Ebenso sollten beschädigte Riemen oder Schnallen sofort ersetzt oder der ganze Helm ausgetauscht werden, da ein nicht mehr korrekt schliessendes Verschlusssystem die gesamte Schutzwirkung infrage stellt.

Richtig sitzen und tragen

Selbst der beste Helm schützt nur, wenn er richtig sitzt. Der Helm sollte waagrecht auf dem Kopf sitzen und die Stirn bedecken, ohne die Sicht einzuschränken. Das Riemensystem muss so eingestellt sein, dass der Helm bei geöffnetem Kinnriemen und Kopfschütteln nicht verrutscht, und der Kinnriemen selbst sollte eng anliegen, ohne einzuschnüren. Ein zu lockerer oder zu straffer Sitz mindert die Schutzwirkung erheblich, unabhängig vom Alter oder der Qualität des Helms.

Spezialfall Kinder

Auch für Kinder besteht in der Schweiz keine gesetzliche Helmpflicht auf dem Velo, weder auf dem eigenen Rad noch im Kindersitz eines gewöhnlichen Velos. Fachorganisationen wie BFU, TCS und Pro Velo Schweiz empfehlen das Tragen eines Helms bei Kindern aber besonders eindringlich, da Kinder ihr eigenes Sturzrisiko und Verkehrsverhalten oft noch schwerer einschätzen können als Erwachsene. Wichtig ist zudem, dass Kinderhelme regelmässig auf die wachsende Kopfgrösse angepasst werden – ein zu klein gewordener Helm bietet keinen verlässlichen Schutz mehr, unabhängig vom Alter des Helms selbst.


Kinderhelme sollten nicht vererbt oder gebraucht übernommen werden: Kopfgrösse und Passform ändern sich schnell, und auch hier zählt das tatsächliche Herstellungsdatum.

Video-Tipp: Velohelm richtig anpassen

Wie sich ein Velohelm korrekt einstellen lässt, damit er im Ernstfall optimal schützt, zeigt dieses offizielle Video der Suva.



Fazit

Auch wenn in der Schweiz für die meisten Velo- und E-Bike-Fahrenden keine gesetzliche Helmpflicht besteht, sprechen Unfallzahlen und Fachstellen eine deutliche Sprache: Ein gut sitzender, richtig gepflegter Helm senkt das Verletzungsrisiko spürbar. Wer beim nächsten Blick in den Keller entdeckt, dass der eigene Helm schon über fünf Jahre alt ist, einen Sturz hinter sich hat oder schlicht nicht mehr richtig passt, sollte nicht am falschen Ort sparen – ein neuer Helm ist eine der günstigsten Sicherheitsinvestitionen überhaupt.

 

Bildquellen: Bild 1: Symbolbild © Alfonso Soler/Shutterstock.com; Bild 2: Symbolbild © Lucigerma/Shutterstock.com; Bild 3: Symbolbild © Sergey Ryzhov/Shutterstock.com




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